Satzungsänderung Kindertagesstätten
Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
Der Rat möge beschließen:
die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Sehnde wird in § 3, Punkt 4 und 5 dahingehend geändert, dass von den betrieblichen oder zwingenden Gründen und dem Ausschluss einer Verrechnung bzw. Rückvergütung Streiktage ausgeschlossen sind. Hier sind den Eltern auf Antrag die gezahlten Gebühren einschl. des Essengeldes anteilig zu erstatten, sofern die Kinder nicht in einer der eingerichteten Notgruppen betreut wurden.
In § 7 ist ein In-Kraft-Treten dieser Satzungsänderung rückwirkend zum 1. Juni 2009 zu regeln.
Begründung:
- es gibt eine ganze Anzahl Kinder, die eine Betreuung in Notgruppen, in fremder Umgebung und betreut von bis dahin fremden Personen, nicht verkraften, hier muss von den Eltern unter Zuhilfenahme von eigenen Urlaubstagen oder Inanspruchnahme von Großeltern oder anderen Personen anderweitig und oft kurzfristig Betreuung organisiert werden, was den Eltern auch zusätzliche Kosten verursacht. Dies gilt gleichermaßen für die, die aus anderen Gründen keine Aufnahme in eine Notgruppe fanden.
- die Stadt Sehnde spart durch die Streiktage Kosten bei den MitarbeiterInnen ein, ebenso bei der Mittagsverpflegung, auch wenn dem ein höherer Verwaltungsaufwand gegenüber steht. Dieser würde aber gemindert durch eine grundsätzliche Regelung in der Gebührensatzung.
Im Juni erst wurde in der Stadt mit deren Beteiligung ein Bündnis für Familien gegründet, um ihnen das Leben in der Stadt zu erleichtern und Familien mit Kindern zu fördern. Um die auch darin zu fördernde Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen, sollte die Stadt so weit wie möglich die Kinderbetreuung gewährleisten und im Falle von Streiks den Eltern zu den Umständen, die ihnen bei der teilweise täglichen Neuorganisation der Betreuung entstehen, nicht noch die Kosten belassen, sondern eine Teilrückerstattung gewähren. Dies gilt vor allem auch für ein nicht eingenommenes Mittagessen, für das dennoch Essengeld entrichtet wurde. Da die Stadt Sehnde sich schon im März 2006 beim letzten Streik kulant gezeigt und die Gebühren teilweise erstattet hat, sollte dies auch in diesem Jahr so gehandhabt werden. Damit nicht stets von neuem die Diskussion darüber einsetzt, ist eine grundsätzliche Regelung zu treffen und damit eine Satzungsänderung erforderlich. Um die Streiktage 2009 (vor allem im Juni) zu erfassen, ist eine rückwirkende Änderung notwendig.
Antrag zu Ersatzpflanzungen im Sehnder Stadtgebiet
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt hiermit folgenden Ratsantrag:
- Die Stadt Sehnde verpflichtet sich, alle vom Baubetriebshof bzw. in ihrem Auftrag durch Dritte gefällten Bäume gleichwertig in derselben Pflanzperiode durch Neupflanzungen zu ersetzen.
- Die von der Stadt vorgenommenen Baumfällungen im Zusammenhang mit dem Mensabau an der KGS sowie im Grenzbereich des Papenholzes zum Waldbad sind noch in diesem Jahr durch Neupflanzungen zu ersetzen. Gleiches gilt für die im Zuge der Fußwegerneuerung in der Poststraße in Rethmar gefällten beiden Apfelbäume.
Begründung:
Die Fraktion von Bündnis90DieGrünen hält es für notwendig, dass die Stadt für die von ihr vorgenommenen Baumfällungen umgehend gleichwertige Ersatzpflanzungen vornimmt, um den Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen, das Stadtbild zu erhalten und das Kleinklima zu fördern.
Nachdem uns aus Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung bekannt geworden ist, dass die Stadt nur Ersatzpflanzungen vornimmt, wenn sie hierzu rechtlich verpflichtet ist, haben wir uns zur entsprechenden Antragstellung veranlasst gesehen. Auch die Aussage der Verwaltung, wild aufgelaufene Bäume nicht zu ersetzen, halten wir für verfehlt. Schließlich erzeugt ein wild aufgelaufener Baum genauso viel Sauerstoff, wie eine Baumschulware, und spart zudem noch Geld. Eine Ersatzpflanzung im Maßstab 1 : 1 ist das Minimum, wobei es selbstverständlich ist, das eine 100-jährige Eiche nicht gleichwertig durch eine 5-jährige Baumschulpflanze ersetzt werden kann. Hier wäre eine erheblich höhere Zahl an Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Gemeinsamer Antrag SPD Bündnis90/Die Grünen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen
Sehnde, 13.09.07
Wolfgang Toboldt, Brigitte Philippi, 31319 Sehnde
Herrn
Bürgermeister
Carl Jürgen Lehrke
Stadt Sehnde
Nordstr. 21
31319 Sehnde
Ausbildung im Verbund pro regio e. V.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
an der KGS Sehnde findet durch die dort tätigen Sozialarbeiter, insbesondere durch Frau Hupe von der ProBeruf GmbH, eine Beratung und Begleitung der Jugendlichen im Übergang Schule – Beruf statt. Hierzu zählen Förderung und Stärkung der individuellen, schulischen, beruflichen und sozialen Kompetenz mit dem Ziel eines Zugangs zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Der im Dezember 1999 gegründete Verein „Ausbildung im Verbund pro regio e. V.“ hat zum Ziel, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, eine Optimierung der Berufsorientierung und -ausbildung durchzuführen sowie Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Dieser Verein ist Ansprechpartner für die Betriebe in der Region, wenn diese eine beratende Begleitung der Ausbildung benötigen oder keine bzw. wenig Erfahrung in der Berufsausbildung haben. Außerdem werden Verbundpartner gesucht, sofern in einem Betrieb nur Teilinhalte eines Berufsbildes vermittelt werden können.
Wir beantragen, dass der Rat der Stadt Sehnde über die Mitgliedschaft der Stadt Sehnde im Verein „Ausbildung im Verbund pro regio e. V.“ beschließen möge. Die Kosten dieser Mitgliedschaft liegen aktuell bei mtl. 51,13 € und wären mit einem Haushaltsansatz von 700,00 € jährlich abzusichern.
Mit dieser Mitgliedschaft wird eine Betreuung Sehnder Unternehmen im Bereich Berufsausbildung erreicht. Durch die Unterstützung der heimischen Betriebe und zusätzliche gemeinsame Aktivitäten von Stadt Sehnde und pro regio e.V. soll eine Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes im Stadtgebiet erreicht werden. Die Mitgliedschaft in pro regio e.V. als erster Schritt der Zusammenarbeit wäre daher eine hervorragende Ergänzung zu den Aktivitäten der ProBeruf GmbH auf schulischer Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Toboldt Fraktionsvorsitzender der SPD
Brigitte Philippi Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen
Klimaschutzmaßnahmen bei der Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung bzw. Grundstücksvermarktung beachten Rat und Verwaltung zukünftig die folgenden Grundsätze:
a) Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden. Es soll insbesondere auch untersucht werden, inwieweit die Energieversorgung für das Neubaugebiet mittels BHKW gesichert werden kann.
b) Die Bauleitplanung soll künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB enthalten. Dort heißt es: „(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: (…) 23. Gebiete, in denen (…) b) bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen.“ Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betreffen. Insbesondere wird bei der Erstellung von Bauleitplänen stets darauf geachtet, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe der Gebäude „solartauglich“ sind. Die Verwaltungsvorlagen sollen entsprechende Ausführungen enthalten.
c) Bei der Vergabe städtischer/gemeindlicher Wohnbaugrundstücke werden bei gleichem monetären Gebot diejenigen BieterInnen bevorzugt, die den Neubau im Niedrigenergie-/Passivhausstandard errichten. Eine Bevorzugung soll auch bei der Vergabe bestehender Gebäude gelten, wenn sie im Niedrigenergiehaus-/Passivhausstandard saniert werden. (Alternativ können die Preise für erschlossenes Bauland, auf dem keine Häuser im Niedrigenergie- bzw. Passivhausstandard errichtet werden sollen, in angemessener Weise höher angesetzt werden - indirekte Förderung). Entsprechendes gilt für die Vermarktung von Grundstücken durch die Wohnbau Sehnde GmbH.
Begründung:
Die vor einigen Wochen erschienenen Klimaschutz-Berichte der Vereinten Nationen zu den Ursachen, den Folgen und dem Ausmaß des erwarteten Klimawandels erfordern ein zügiges Handeln auf allen Entscheidungsebenen. Wenn nicht kurzfristig gegengesteuert wird, werden die erwarteten Folgen weltweit nicht nur die Lebensbedingungen vieler Menschen stark verändern, sondern uns alle auch in finanzieller Hinsicht vor große Herausforderungen stellen, die höher sind als die Investitionen in sofort mögliche Maßnahmen, die den Temperaturanstieg auf ein beherrschbares Maß begrenzen können. Effektiver Klimaschutz auf kommunaler Ebene heißt vor allem, effektive Strategien im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu entwickeln, mit denen klimaschädigende Emissionen beseitigt oder mindestens verringert werden können.
Im Zuge der Bauleitplanung können wichtige energiepolitische Weichenstellungen erfolgen, die den Ausstoß an klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen mindern helfen, da die Kommune in ihrer Verantwortlichkeit für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Infrastruktur, mit ihrem Einfluss auf die kommunale Umweltpolitik und auf kommunale Umweltvorschriften sowie mit ihrer Planungshoheit viel bewirken kann. Zudem sollte die Stadt Sehnde bei der Vermarktung von Grundstücken ihren Status als Eigentümerin im Sinne des Klimaschutzes geltend machen.
All diese Möglichkeiten gilt es konsequent zu nutzen.
Klimaschutzmaßnahmen beim Stromverbrauch
Bis zum Jahresende überprüft die Verwaltung bzw. ein von der Stadt Sehnde beauftragter Dritter sämtliche Gebäude und sonstigen Einrichtungen auf Stromeinsparmaßnahmen (Austausch von Glühbirnen durch Energiesparlampen, soweit noch nicht geschehen, Anschaffung energiesparender Elektrogeräte etc.). Dabei soll auch überprüft werden, inwieweit Bewegungsmelder im Zusammenhang mit Glühlampen zur Stromeinsparung (Beispiel: neues Regionshaus in Hannover) eingesetzt werden können, denn die einfachste und billigste Methode ist die Energieeinsparung.
Außerdem prüft sie die Anschaffung von Schaltleisten, um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitgehend auszuschließen. Solche Leisten sind bedienerfreundlich anzubringen.
Bei der Einrichtung von PC-Räumen in Schulen wird, soweit nicht vorhanden, ein zentraler Notaus-Taster installiert, der nach der Benutzung dazu dient, alle PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Es sollte überprüft werden, inwieweit es möglich ist, Server zumindest in den Ferien abzuschalten
Die Stadt Sehnde wird zukünftig im Rahmen ihrer Beschaffung verstärkt auf Klimaschutzgesichtspunkte achten. Dies bedeutet, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten Geräte und Anlagen angeschafft werden (Energieeffizienzklasse A+(+)).
Die Stadt Sehnde stellt durch geeignete Maßnahmen (Information, Schulungen, Belohnungssystem – Beteiligung an Einsparungen), sofern noch nicht geschehen, sicher, dass NutzerInnen und MitarbeiterInnen in ihren Einrichtungen zur Stromeinsparung beitragen.
Ziel ist es, die durch den Stromverbrauch verursachten klimarelevanten Emissionen der öffentlichen Liegenschaften bis zum Jahr 2012 um mindestens 20 % zu verringern. Ein entsprechendes Konzept wird bis zum Ende des Jahres 2007 vorgelegt.
Begründung:
Spätestens der vor wenigen Wochen erschienene Bericht der Vereinten Nationen (IPCC-Bericht) über die Ursachen, das Ausmaß und die zu erwartenden Folgen der globalen Klimaveränderungen sowie die kurz zuvor veröffentlichte Studie des britischen Wirtschaftswissenschaftlers Nicolas Stern zu ihren ökonomischen Folgen – insbesondere den Kosten eines etwaigen Nichthandelns - sollten Anlass sein, das Thema Klimaschutz ernst zu nehmen und endlich entschieden zu handeln. Auf Bundes- und Landesebene werden zur Zeit diverse Maßnahmen zur Verringerung des Ausstoßes der Treibhausgase diskutiert, es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang daraus konkrete Maßnahmen erwachsen.
Unabhängig davon wird von niemandem mehr ernsthaft bezweifelt, dass Maßnahmen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, also gerade auch im kommunalen Bereich, notwendig sind, um den CO2- Ausstoß im erforderlichen Maße zu vermindern. Die UN hat dabei in ihrem Bericht deutlich gemacht, dass uns nur noch wenige Jahre bleiben, bevor unumkehrbare Schäden eintreten und die drohende Katastrophe nicht mehr abgewendet werden kann.
Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland haben bereits Projekte zum Klimaschutz in die Wege geleitet. So hat sich etwa die Stadt München verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 50 % gegenüber dem Stand von 1987 zu reduzieren.
Die Deutsche Umwelthilfe zeichnet jährlich Kommunen unterschiedlicher Größen für ihr Engagement zum Klimaschutz aus. Sieger bei den Großstädten war zuletzt Münster, bei den Kommunen zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern die Städte Esslingen und Rastatt aus Baden-Württemberg sowie Norderstedt aus Schleswig-Holstein und bei den Gemeinden bis 20.000 EinwohnerInnen die Gemeinde Wettenberg (12.000 E.) in Hessen.
Zudem sind in den vergangenen Jahren die Stromkosten der Stadt Sehnde, die sie im Bereich ihrer Liegenschaften aufzuwenden hat, kontinuierlich gestiegen und belasten den Verwaltungshaushalt in zunehmendem und unerträglichem Maße. Klimaschutzmaßnahmen können somit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der kommunalen Finanzen leisten.
Um ihrer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht zu werden, muss die Stadt Sehnde einen ihr angemessenen Anteil leisten im Sinne des Grundsatzes „Global denken – lokal handeln“. Der Antrag listet die Maßnahmen auf, die einen großen Einspareffekt - nicht nur ökologisch, sondern in vielen Fällen auch für die Stadtkasse – versprechen. Es reicht nicht, nur im Rahmen der Mitgliedschaft im Klimabündnis einen Beitrag zu leisten.
Weitere Vorschläge von der Verwaltung und den anderen Fraktionen sind natürlich herzlich willkommen!
Antrag auf Einrichtung einer weiteren Krippengruppe gestellt!
Die Fraktion von Bündnis90/DieGrünen im Rat der Stadt Sehnde beantragt die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe entweder in eigener Trägerschaft oder in Zusammenarbeit mit dem Spatzennest Sehnde für spätestens 2008.
Begründung:
Die starke Nachfrage nach Krippenplätzen hält auch nach Einrichtung einer zweiten Krippengruppe im Bonhoefferhaus (in Trägerschaft der Evangelischen Kirche) an. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet die Stadt zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige bis zum Jahr 2010. Allgemein wird von einer Bedarfsdeckung von 20 % ausgegangen. In einem Stufenplan (DS 615/2005 Nachtrag 2) hat die Stadt Sehnde dargelegt, dass zur Umsetzung der Richtlinien jährlich eine Krippengruppe einzurichten wäre.
Die weiterhin anhaltende Nachfrage spiegelt das Bedürfnis nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie wider. Die Stadt Sehnde sollte in ihrem Selbstverständnis als kinderfreundliche und stets um NeubürgerInnen bemühte Kommune diesem Umstand Rechnung tragen. Dies ist auch im Sinne des längerfristigen Erhalts durch Nutzung der gebauten Infrastruktur.
Da erfahrungsgemäß der Vorlauf bis zur tatsächlichen Umsetzung einige Monate in Anspruch nimmt, ist mit den Planungen zur Einrichtung einer weiteren Krippengruppe kurzfristig zu beginnen, damit im Jahr 2008 weitere 15 Plätze angeboten werden können. Dabei ist die Möglichkeit der Einbeziehung des Spatzennestes zu berücksichtigen, das eine zweite Krippengruppe einrichten möchte.
Einrichtung einer weiteren Krippengruppe
SPD/Grüne fordern die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe im Jahre 2007. Zur Realisierung sollen Gespräche auch mit externen Trägern gesucht werden.
Begründung
Das zum 1.1.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verpflichtet die Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige bis zum Jahre 2010. Für 20% der unter Dreijährigen soll es dann einen Betreuungsplatz geben, einen Großteil davon in Krippeneinrichtungen. Derzeit sind in Sehnde nur ca. 3 % der Kleinkinder mit einem Krippenplatz versorgt, niedersachsenweit sind es dagegen jetzt schon 8 %. Wie in DS 615/2005 Nachtrag 2 dargelegt, müssen zur Erfüllung dieses Anspruchs jährlich mindestens 15 Krippenplätze geschaffen werden. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Kita-Plätzen scheitert die Umsetzung der ursprünglichen Planung, ab 1.8.2006 in altersgemischten Gruppen 19 Kinder unter drei Jahren aufzunehmen. Dies führt zu weiteren Verzögerungen bei dem Plan, in 4-5 Jahren für die angestrebten 20 % aller Krippenkinder Plätze vorzuhalten.
Mit der Schaffung einer Krippengruppe im Jahr 2007 wird begonnen, den in der genannten Drucksache vorgestellten Stufenplan umzusetzen.
Aussetzung der Kindergartengebührenerhöhung ab 1.8.2006
Hiermit beantragen wir, die im Konsolidierungsprogramm beschlossene Erhöhung der Kindertagesstättengebühren von 5 Prozent ab dem 1.8.2006 auszusetzen.
Begründung
Parteiübergreifend wird auf Bundesebene und z.T. auf Landesebene die Erhebung von Kindergartengebühren aus bildungspolitischen und demographischen Überlegungen heraus kritisch diskutiert. Langfristig sollen die Gebühren für den Kindergartenbesuch entfallen, wobei kurz- und mittelfristig Übergangsmodelle den Einstieg in die Gebührenfreiheit vorbereiten sollen. Ein Verzicht auf den Gebührenaufschlag in Höhe von 7,5 Prozent ist für die Stadt Sehnde ein erster Schritt in Richtung Gebührenfreiheit.
Überarbeitung der Spielplätze
Die Gruppe Grüne/SPD im Rat der Stadt Sehnde fordert die systematische Überarbeitung der Spielplätze im Stadtgebiet Sehnde. Bislang wurden jedes Jahr abgängige Spielgeräte ersetzt oder reparaturbedürftige wieder instand gesetzt, eine systematische Planung fand nicht statt. Zudem haben sich in einigen Gebieten die Alterstrukturen geändert, und auch die Anforderungen an die Ausstattung von Spielplätzen. Mancherorts tut eine Attraktivierung not. Daher fordern Grüne und SPD eine systematische Planung, wobei allerdings auf die Festsetzungen jeweiliger Bebauungspläne und die finanziellen Möglichkeiten Rücksicht genommen muss.Wenn sich dann herausstellen sollte, dass eine Spielplatzfläche als solche nicht mehr benötigt wird, dann können wir uns sehr gut vorstellen, dass sich daraus ein Treffpunkt für die Jugend machen lässt, aber auch Anpflanzungen sind denkbar zur Durchgrünung. Auch die Umwandlung in Bauland käme in Frage, sofern mit dem erzielten Erlös die Attraktivität benachbarter Spielplätze erhöht wird. Und ganz wichtig: in die systematische Planung sollen der Ortskenntnisse wegen die Ortsräte mit einbezogen werden, und es soll auch geprüft werden, wie eine Elternbeteiligung organisiert werden kann. Vielleicht ließe sich auf dem Wege schlummerndes Engagement wecken und ein/e Spielplatz-Pate/in gewinnen. Im Zuge der Planung ist auch zu prüfen, inwiefern durch entsprechende Gestaltung und Art evtl . Neuanschaffungen (Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen) der Verwaltungshaushalt entlastet werden kann.





